Die Notwendigkeit einer Pflege kann oft schneller eintreten, als man denkt, etwa durch eine Erkrankung oder einen Unfall. Auch altersbedingt kann sich die Situation so entwickeln, dass die pflegebedürftige Person ihren Alltag nicht mehr alleine meistern kann.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit eintritt, stehen der pflegebedürftigen Person Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Dafür muss zunächst ein Antrag bei der für sie zuständigen Pflegekasse gestellt werden (diese ist bei der Krankenkasse der Pflegeperson angesiedelt). Nach Eingang des Antrags schickt die Pflegekasse eine*n Gutachter*in des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu der Pflegeperson, um deren Pflegegrad feststellen zu lassen. Bei privat Krankenversicherten ist dafür der medizinische Dienst der Privaten (MEDICPROOF) zuständig. Nach dem Pflegegrad richten sich dann Art und Umfang der zustehenden Leistungen.
Bitte beachten Sie: Wir haben auf den nachfolgenden Seiten einige Informationen rund um die Themen Pflegegrade, Antragestellung und Leistungen für Sie zusammengestellt, bitten aber um Ihr Verständnis dafür, dass wir für deren Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können. Wir bemühen uns, alle Angaben aktuell zu halten, können dies aber im Tagesgeschäft nicht immer gewährleisten. Daher haben wir zu Ihrer Sicherheit jeweils Links zu den entsprechenden offiziellen Quellen hinterlegt.
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