Die Krankenkassen übernehmen eine Reihe von Pflegeleistungen, wenn durch eine häusliche Krankenpflege ein stationärer Aufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. In diesen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Erstattung der Leistungen für eine Dauer von bis zu vier Wochen und in begründeten Fällen auch länger.
Zu der häuslichen Krankenpflege zählen im Regelfall die Grund- und Behandlungspflege, die z. B. die folgenden Leistungen umfasst:
- Verbandswechsel
- Wundversorgung
- An- und Auskleiden von Kompressionsstrümpfen
- Medikamentengabe
- u. v. m.
Der Anspruch für die häusliche Krankenpflege besteht im Haushalt der versicherten Person, in Ausnahmefällen auch an anderen Wohnorten wie z. B. Wohngemeinschaften oder Behindertenwerkstätten.
Voraussetzung für die Beantragung ist grundsätzlich die ärztliche Verordnung der jeweiligen Pflegeleistung; ein Pflegegrad ist nicht notwendig.
Der PR-Pflegedienst berät Sie gern umfassend über alle Leistungsarten und unterstützt Sie bei der Beantragung dieser. Bitte nehmen Sie den Kontakt zu uns auf.